Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung eigener und fremder Apartments.
- Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Mieters per E-Mail oder telefonisch bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme) und der Mieter die Buchung bestätigt. Vor Übergabe der Mietsache ist der Mietpreis per Überweisung auf das Konto des Anbieters zu entrichten. Bei Nichtzahlung wird der Eintritt bis zur vollständigen Zahlung der Miete verwehrt und der Mietpreis trotzdessen fällig.
- Das Mietobjekt darf nur mit der im Vertrag bzw. Rechnung angegebenen Personenzahl belegt werden. Wird das Mietobjekt von mehr als der zugelassenen Personenzahl bewohnt, so darf der Vermieter bei Nichtzahlung einer weiteren entsprechenden Rechnung, ohne Ankündigung alle überzähligen Personen aus dem Mietobjekt verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb 3 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so hat Martin Kramar das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Grundstücks zu verweisen. Der Komplettpreis wird in einem solchen Fall nicht erstattet.
- Das Mietobjekt wird dem Vermieter im sauberen Zustand übergeben. Sind Gegebenheiten im Wohnraum des Vermieters zu beanstanden, Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, ist dies bei Einzug dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden per SMS, WhatsApp oder E-Mail zu melden. Andernfalls gilt das Mietobjekt als einwandfrei übergeben. Reklamationen im Nachhinein stellen keinen Grund zur fristlosen Kündigung, oder Erstattung des Mietpreises dar. Der Vermieter verpflichtet sich jedoch um Bemühung, die vom Mieter reklamierten Mängel, zu beheben. Bei gravierenden Mängeln stellt der Vermieter, falls möglich eine entsprechende Ersatzunterkunft zu Verfügung.
- Das Mietobjekt ist vom Mieter besenrein zu verlassen. Die über den Umfang der Endreinigung hinaus gehenden, für die Wiedervermietbarkeit notwendigen zusätzlichen Verschmutzungen, z.B. verdreckter eingebrannter Backofen werden dem Mieter nachträglich je nach Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. Bei Verlassen des Mietobjektes hat der Mieter folgendes zu beachten:
- Geschirrspüler ist ausgeräumt, Geschirr ist sauber abgewaschen und eingeräumt
- Möbel und andere Einrichtungsgegenstände sollten an ihrem ursprünglichen Platz/Standort stehen
- elektrische Geräte sind ausschalten.
- Der Mieter hat die Wohnungen, Zimmer, Küche, Bad, Flure, Balkone pfleglich zu behandeln
- Er ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf andere Bewohner Nachbarn auch in dem Hauseingang, im Garten, auf dem Balkon, der Terrasse geboten.
- Radio Fernseher – und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
- Es gilt für alle Räume ein Rauchverbot. Auch ein Rauchen aus dem offenen Fenster heraus ist nicht gestattet. Rauchen ist auf den Balkonen, Terrassen und vorgesehenen Außenbereichen gestattet. Bei Nichtbeachtung des Rauchverbotes wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 Euro pro Zuwiderhandlung berechnet.
- Tiere sind nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung berechnet der Vermieter zusätzlich eine Reinigungspauschale in Höhe von 100.00 Euro.
- Bei Verlassen der Wohnung ist das Licht auszuschalten.
- Fenster sind zu schließen oder auf kipp zu verlassen
- Flaschen sind in Flaschencontainer zu entsorgen
- Das Entsorgen von Müll, Flaschen und Zigarettenstummel auf dem Gelände ist nicht gestattet und wird nach Aufwand berechnet
- Grundsätzlich herrscht in Deutschland Mülltrennung. Wird das nicht gemacht und musst das der Vermieter nachträglich machen, wird das in Rechnung gestellt. Müll ist sortiert und entsprechend zu entsorgen.
- Der Vermieter hat jederzeit das Recht den Mietraum, auch in Abwesenheit des Mieters, zu betreten.
- Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z.B. höhere Gewalt oder andere von dem Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, die Mietsache unter falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurde, die Mietsache zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird. Der Vermieter hat das Recht außerordentlich zu kündigen, wenn aus begründetem Anlass er zu der Annahme kommt, dass die Inanspruchnahme der Leistung, die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste, Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet wird, das Mietobjekt verschmutzt oder beschädigt, gegen das Rauchverbot verstößt oder die Sicherheit der Wohnung oder das Eigentum des Vermieters gefährdet.
- Der Vermieter hat den Mieter vor der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder die mitreisenden Bewohner, Mitarbeiter oder Besucher im Mietobjekt am Inventar, oder im Haus und Garten oder Hof verursacht haben.
Der Mieter ist verpflichtet, Schäden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auf andere Teile des Hauses auswirken können, wie z.B. Wasser- oder Feuerschäden. - Bei Verlängerungen des Mietverhältnisses ist die Miete für den Verlängerungszeitraum im Voraus, vor Beginn des ersten Verlängerungstages, zur Zahlung fällig. Bei Nichtbeachtung dessen ist der Vermieter berechtigt die weitere Nutzung bis zur vollständigen Zahlung des Mietpreises zu verweigern. Auch ist dem Vermieter vorbehalten vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz zu verlangen. Der Mieter hat spätestens 3 Werktage vor Ablauf des Mietvertrages, gegenüber dem Vermieter mitzuteilen, ob dieser die Verlängerung des Mietraumes wünscht. Eine Verlängerung ist nicht garantiert und kann nicht vom Mieter verlangt werden.
- Eine Änderung der Ausstattung gegenüber den veröffentlichen Fotos bleibt dem Vermieter vorbehalten.
- Möchte der Mieter die Buchung vor Anreise kündigen bzw. stornieren, muss dieses in schriftlicher Form erfolgen.
Folgende Stornierungsgebühren werden fällig:
Stornierung bis 14 Tage vor Reisebeginn 10 % des Bruttomietpreises.
Stornierung ab 7 – 14 Tage vor Reisebeginn 20 % des Bruttomietpreises.
Stornierung ab 3 – 7 Tage vor Reisebeginn 50 % des Bruttomietpreises.
spätere Stornierung oder Nichtanreise 100 % des Bruttomietpreises.
Bei vorzeitiger Abreise werden die Mietkosten nicht erstattet. - Das Aufstellen bzw. Umstellen zusätzlicher Möbel im Mietobjekt ist unzulässig. Dieses darf nur mit schriftlicher Genehmigung vom Vermieter erfolgen. Nach widerrechtlichem Aufstellen von Möbelstücken wird der Abtransport kostenpflichtig in Rechnung gestellt mit min. 100,00 € pauschal oder mehr, wenn der Aufwand größer ist. Nach widerrechtlichem Umstellen von Möbelstücken wir das zurückstellen der Möbel kostenpflichtig in Rechnung gestellt mit min. 60,00 € pauschal oder mehr, wenn der Aufwand größer ist. WLAN wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anrecht auf WLAN z.B. bei technischen Störungen, Missbrauch usw.
Das Anrecht auf einen Fernseher und Zugang zu Fernsehprogrammen ist nicht Bestandteil des Vertrages, sondern eine freiwillige zusätzlich Leistung.
Die Entnahme von Gegenständen aus der Wohnung ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird eine entsprechende Rechnung, unter Berücksichtigung des Kaufpreises fällig. - Es ist nicht gestattet fremde Personen, die nicht Mieter, bzw. Bewohner des Mietobjektes sind und dem Vermieter gemeldet sind zu Trink oder Feierlichkeiten zum Mietobjekt einzuladen.
- Der Vermieter haftet nicht für Sach- und Personenschäden. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Für den Fall eines Strom- bzw. Gasausfalls in einem Haus, wird jegliche Regresspflicht gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen.
- Das Nutzen von zusätzlichen Heizlüftern ist absolut untersagt. Bei Verwendung eines Heizlüfters werden dem Mieter pro Tag zusätzlich 10,00 € pro Tag für den gesamten Zeitraum berechnet.
Salvatorische Klausel: Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im übrigem gelten die gesetzlichen Vorschriften.